Informationen für Ärzte und Pflegende

Ziele der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sind Erhalt und Verbesserung der Lebensqualität und Selbstbestimmung unheilbar Kranker, um ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Hier steht nicht mehr die Heilung im Vordergrund, sondern Symptome und Leiden sollen patientenindividuell gelindert werden.
Dabei stehen neben den persönlichen Bedürfnissen der Patienten auch die Belange ihrer vertrauten Personen im Mittelpunkt der Versorgung. Der Wille des Patienten findet dabei unbedingt Beachtung. Wichtig ist dabei, dass wir das bestehende Versorgungsangebot durch z.B. Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Ambulanzen und Pflegedienste nicht ersetzen, sondern nach Bedarf ergänzen.
Im Verlauf einer unheilbaren Erkrankung kann es zu Phasen einer Zunahme der Symptomlast und Ausbildung eines komplexen Symptomgeschehens durch körperliches oder psychisches Leid kommen. Eine Versorgung durch uns kann hier, auch wenn das Sterben nicht unmittelbar bevorsteht, eine Stabilisierung der Situation und somit Verbesserung der Lebensqualität, Vermeidung von Krankenhausaufenthalten und Stärkung der Selbstbestimmung herbeiführen.

Anspruchsvoraussetzungen: Die Erkrankung muss

  • nicht heilbar
  • fortschreitend
  • weit fortgeschritten sein mit begrenzter Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder Monaten.

    Die Versorgung erscheint besonders aufwändig, wenn ein komplexes Symptomgeschehen vorliegt.
    Die Behandlung dieses komplexen Symptomgeschehens erfolgt dann durch unser erfahrenes Team auf Grundlage eines in besonderem Maße abgestimmten Konzeptes.

Haus-, Fach- und Krankenhausärzte können eine Verordnung nach Muster 63 ausstellen.

Inhalte der SAPV sind u.a.:

  • Koordination der Versorgung, Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen (Multiprofessionalität)
  • Symptomlinderung durch Medikamente oder anderer Maßnahmen
  • Apparative palliativmedizinische Behandlungsmaßnahmen (z.B. Medikamentenpumpe)
  • Palliativmedizinische und palliativpflegerische Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von ausgebildeten Palliativmedizinern und Palliative-Care-Pflegefachkräfte erfordern
  • Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes
  • 24 Stunden Ruf- und Einsatzbereitschaft