Informationen für Hausärzte:innen
Was Hausärzt:innen über uns und die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung wissen sollten
Jeder unheilbar kranke Mensch hat das Recht und den Anspruch auf eine ambulante Palliativversorgung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2017 übernommen wird.
Haus-, Fach- und Krankenhausärzt:innen können für ihre Patient:innen nach Muster 63 eine Verordnung zur ambulanten Palliativversorgung ausstellen wenn der oder die Patient:in: nicht heilbar ist oder eine fortschreitende oder weit fortgeschrittene Krankheit mit einer begrenzten Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder Monaten hat.
Was leistet die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)?
Wir stehen unterstützend an der Seite unserer Patient:innen und beraten sie und ihre Angehörigen. Unsere Aufgabe ist es, alle Patient:innen würdevoll und selbstbestimmt im gewünschten Umfeld ggf. bis zum Tod zu begleiten.
Unser Team steht allen Patient:innen durchgehend zur Verfügung und führt regelmäßig Telefonate und Hausbesuche durch.
Das Palliativteam Nordhessen ersetzt nicht das bestehende Versorgungsangebot durch Hausärzte:innen, Fachärzte:innen, Krankenhäuser, Ambulanzen und Pflegedienste, sondern es ergänzt die ambulante Palliativversorgung nach Bedarf des Patienten!
Was bedeutet das genau?
Im Verlauf einer unheilbaren Erkrankung kann es zu Phasen einer Zunahme der Symptomlast und Ausbildung eines komplexen Symptomgeschehens durch körperliches oder psychisches Leid kommen. Eine Versorgung durch das Palliativteam Nordhessen kann bei den Patient:innen, auch wenn das Sterben nicht unmittelbar bevorsteht, eine Stabilisierung der Situation und somit Verbesserung der Lebensqualität bis hin zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten und einer Stärkung der Selbstbestimmung der Patient:in herbeiführen.
Eine Patienten-Versorgung ist besonders aufwändig, wenn ein komplexes Symptomgeschehen vorliegt. In diesem Fall erfolgt die Behandlung durch ein erfahrenes Palliativpflege-Team auf der Grundlage eines abgestimmten Konzeptes.
Wie sieht die Verordnung nach Muster 63 aus?
Die Inhalte der SAPV lauten wie folgt:
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Koordination der Versorgung, Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen (Multiprofessionalität)
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Symptomlinderung durch Medikamente oder anderer Maßnahmen
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Apparative palliativmedizinische Behandlungsmaßnahmen (z.B. Medikamentenpumpe)
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Palliativmedizinische und palliativpflegerische Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von ausgebildeten Palliativmedizinern und Palliative-Care-Pflegefachkräfte erfordern
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Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes
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24 Stunden Ruf- und Einsatzbereitschaft
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen haben, die Ihnen im Rahmen einer Palliativmedizinischen Betreuung wichtig sind oder Fragen, die Ihnen auf der Seele brennen. Wir hören Ihnen zu und behandeln alle Anfragen streng vertraulich. Wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen vertrauensvoll zur Seite.
Wir beraten und unterstützen Sie und Ihre Angehörigen auch dann, wenn eine mögliche Palliativversorgung erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist.