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Ärztliche Visite im Krankenzimmer

Informationen für Patient:innen und Zugehörige

Was Patient:innen und Zugehörige über uns und die Spezialisierte Ambulante Palliativersorgung wissen sollten.

Jeder unheilbar kranke Mensch hat das Recht und den Anspruch auf eine ambulante Palliativversorgung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2017 übernommen wird!

  • Hier entsteht ein FAQ-Abschnitt
    Mit dem FAQ-Abschnittwerden wir häufig gestellte Fragen leicht beantworten.
  • Formular Muster 63: Verordnung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (SAPV)
    Worauf Sie achten müssen! Hier finden Sie einige Tipps, die Sie beim Ausfüllen des Formulars Muster 63 beachten müssen:
  • Flyer „Palliativteam Nordhessen – Unser Angebot
    Hier findest du unseren Flyer.
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